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Förderprogramme

Zur Finanzierung empfangen die Kantone aus den teilzweckgebundenen Mitteln der CO2-Abgabe jährlich einen Sockelbeitrag, den der Bund auf Basis der Einwohnerzahl auf die Kantone verteilt.

Hinweis: Ab dem 01. Januar 2024 gelten neue Förderansätze. Der Fördergegenstand M-01 wird neu mit 60 Fr./m2 Dämmfläche für alle förderberechtigten Bauteile unterstützt.

Gefördert werden Gebäudehülle und erneuerbare Wärmeerzeugung

Gebäudeprogramm

Förderbedingungen

  • Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen.
  • Für Beiträge an die Wärmedämmung muss Ihre Liegenschaft vor dem Jahr 2000 bewilligt worden sein.
  • Es braucht auch ein Gesuch für Beiträge an den GEAK-Plus.
  • Für Gesuche um Beiträge an die Gebäudehülle (M-01) mit einem Förderbeitrag ab 10 000.- Franken ist zwingend ein GEAK-Plus einzureichen (www.geak.ch), dieser wird ebenfalls finanziell unterstützt (siehe unten GEAK-Plus).
  • Es gibt den Gebäude-Energie-Ausweis der Kantone (GEAK) vorläufig nur für die Gebäudekategorien Wohnen, einfache Verwaltungsbauten und Schulhäuser. Für alle anderen Gebäude ist eine Gebäudeanalyse mit Vorgehensberatung nach dem Pflichtenheft des BFE dem Gesuch beizulegen.
  • Für Gesuche gilt es die Vollzugshilfe zur Beurteilung von Fördergesuchen im Rahmen des harmonisierten Fördermodells zu beachten.
  • Die minimale Fördersumme beträgt CHF 3 000.– pro Gesuch.
  • Die maximale Fördersumme beträgt CHF 300 000.– pro Gesuch.

Gesuchsportal

Hier geht es zum Gesuchsportal

Hinweis für Solarstromanlagen / Photovoltaikanlagen

Solarstromanlagen / Photovoltaikanlagen werden vom Kanton nicht gefördert, jedoch vom Bund durch pronovo.

Hinweise für denkmalgeschützte Bauten

Für geschützte Bauten können Erleichterungen der U-Wert-Anforderungen gewährt werden. Der Antrag ist bei der Denkmalpflege einzuholen.

Erneuerbar heizen

So kommen Sie zu einer Impulsberatung

  1. Über die Postleitzahl-Suche finden Sie die nächstgelegene Impulsberaterin oder den nächstgelegenen Impulsberater. https://erneuerbarheizen.ch/impulsberatung/
  2. Lassen Sie sich zum erneuerbaren Heizungsersatz beraten und die Beratung mit einer ausgefüllten Checkliste dokumentieren.
  3. Nutzen Sie die Checkliste, um Offerten für ein erneuerbares Heizsystem einzuholen.

Die wichtigsten Förderbedingungen

  • Bei der zu ersetzenden Heizung handelt es sich um eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung.
  • Die Beratung wird durch einen akkreditierten Impulsberater der nationalen Beraterliste ausgeführt.
  • Die Rechnung muss spätestens 1 Monat nach der Begehung eingereicht werden.

GEAK-Plus

Der Gebäudeenergieausweis der Kantone, kurz GEAK, zeigt den Energieverbrauch Ihrer Liegenschaft. Zusätzlich zu den Ergebnissen des GEAK werden energetische Massnahmen zu Gebäudehülle, Heizung und Warmwasseraufbereitung sowie den elektrischen Geräten und Installationen festgelegt und deren Kosten abgeleitet.

  • Sämtliche Massnahmen werden detailliert beschrieben
  • Daraus erstellt der GEAK-Experte bis zu drei mögliche energetische Modernisierungsvarianten
  • Diese Varianten helfen Gebäudebesitzerinnen und -besitzern zu entscheiden:
    • welche Massnahmen sie zu welchem Zeitpunkt umsetzen,
    • welche Kosten damit verbunden sind
    • welche Energieeinsparungen damit erzielt werden.

Förderbeitrag GEAK-Plus für Ein- und Zweifamilienhäuser CHF 1 000.–, für alle anderen Gebäude CHF 1 500.–

Der GEAK-Plus zeigt zum einen, wie energieeffizient die Gebäudehülle ist, und zum anderen, wieviel Energie ein Gebäude bei einer Standardnutzung benötigt.

Der ermittelte Energiebedarf wird jeweils in Klassen von A (sehr energieeffizient) bis G (wenig energieeffizient) auf der Energieetikette angezeigt. Als Liegenschaftsbesitzer erhalten Sie so eine objektive Beurteilung des energetischen Zustandes und der Effizienz Ihres Gebäudes.

Merkblätter

Formulare

Weitere Informationen

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